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August, 20206. Dezember 2023
Ausbildung
PPL(A)
Mit der Privatpilotenlizenz wird die Berechtigung zur unentgeltlichen und nicht gewerbsmässigen Führung von einmotorigen Flugzeugen erteilt.
Unsere Ausbildung entspricht den derzeit gültigen EASA FCL 210A Standards.
- Voraussetzungen
Alter 17 Jahre (muss zum Zeitpunkt der Lizenzausstellung erfüllt sein, d.h. mit der Ausbildung kann maximal 1 Jahr vorher begonnen werden)
- Fliegerärztliche Untersuchung (bis zum ersten Alleinflug)
Verlängerung PPL
Folgende Punkte müssen für die standardmäßige Verlängerung erfüllt sein:
- 12 Stunden Flugzeit PIC, 12 Landungen in den letzten 12 Monaten
- Übungsflug mit einem unserer Fluglehrer (mindestens 1 Stunde, wird angerechnet)
Überprüfungsflug mit Examiner (Prüfer)
Sollten die Verlängerungsbedingungen nicht erfüllt werden, besteht die Möglichkeit mit einem unserer berechtigten Examiner die Befähigungsüberprüfung durchzuführen
LAPL(A)
Der neue, vereinfachte PPL
Der LAPL(A) ist mittlerweile nach jahrelanger Vorbereitung in Österreich angekommen. Der LAPL unterliegt der Part-FCL und die Ausbildung beinhaltet folgende Voraussetzungen:
- Zumindest 30 Stunden Blockzeit
- 15 Stunden Dual Flight Instruction (mit Fluglehrer)
- 6 Stunden überwachten Soloflug, welche zumindest 3 Stunden Solo Überprüfungsflug beinhaltet, wobei zumindest 1 Flug 150km oder weiter sein muss, dabei muss auf zumindest einem Fremden Flugplatz gelandet werden.
- Theorie- und Praxisprüfung wie bei PPL(A)
- *Für Piloten die bereits eine Motorsegler im Motorflug (MiM) Berechtigung oder einen LAPL(S) + TMG besitzen ist die Ausbildung vereinfacht.
- *3 Stunde Blockzeit
- *10 dual Landings & Take offs (Platzrunden mit Fluglehrer)
- *10 Solo Platzrunden
- *Praxisprüfung mit Skilltest in den Fächern Operational Procedures, Flight planning and performance, Aircraft general knowledge. Diese Fächer werden im Zuge der praktischen Prüfung abgefragt.
* nur für Besitzer eines LAPL(S)+TMG oder einer MiM Berechtigung mit zumindest 21 Blockstunden seit Erhalt der Lizenz.Berechtigungen
Der LAPL(A) ist im Grunde genommen ein vereinfachter PPL(A), mit der ^Haupteinschränkung, dass nur Flugzeuge mit einem MTOW von 2.000kg und maximal 3 Passagieren geflogen werden dürfen, allerdings ist auch ein Upgrade auf den PPL(A) möglich. Nach Erhalt der Lizenz sind 10 Stunden als PIC (entweder Solo oder mit Safety Pilot) zu absolvieren, um die Passagierberechtigung zu erlangen.
Mindestalter, medizinische und sonstige Voraussetzungen
Das Mindestalter für den ersten Alleinflug liegt bei 16 Jahren, wobei die Lizenz erst ab dem 17. Lebensjahr ausgegeben wird.
Zum ersten Alleinflug ist zumindest ein Medical Class LAPL oder höher vorausgesetzt. Zum ersten Solo Überlandflug ist zumindest ein BFZ (Binnen Funksprechzeugnis) oder höher vorausgesetzt.
NVFR
NVFR Berechtigung für Nacht-Sichtflug
Die zusätzliche Berechtigung erlaubt die Durchführung von Motorflugzeugen nach Sichtflugregeln in der Nacht. Die Ausbildung kann nach Abschluss der PPL Ausbildung als zusätzliche Berechtigung erworben werden. NVR EASA FCL:
- 3 Stunden mit Lehrberechtigten
- Überlandnavigation (30nm)
- 5 Alleinstarts und Landungen bei Nacht
Funkerzeugnis
BFZ/EFZ/AFZ Funksprechzeugnis
Wird für die PPL Ausbildung nach EASA benötigt und direkt an unserer Flugschule parallel zum Theoriekurs unterrichtet.
- BFZ Eingeschränktes Funksprechzeugnis in deutsch für den Flugfunkdienst
- EFZ Eingeschränktes Funksprechzeugnis für den Flugfunkdienst
- AFZ Allgemeins Funksprechzeugnis für den Flugfunkdienst (wird für IFR benötigt)
Chief Flight Instructor
Head of Training
Flight Instructor
Flight Examiner
Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Jugend und IT
Radio Operations Instructor / Theorielehrer